Regionalbudget
Antragstellung für 2025:
Die Antragsfrist ist abgelaufen.
Die Antragsfrist für 2026 läuft vorraussichtlich vom 15.10.-12.12.2025.
Inhalt
Terminübersicht
Ablauf – von der Projektidee bis zur Auszahlung
Wie hoch ist die Förderung
Gut zu wissen
Was & Wo wird gefördert
Anträge und Informationen
Was wird nicht gefördert?
Regionalbudget – Beispiele und Jahresüberblick
Jährlich stehen in den Mitgliedskommunen insgesamt 75.000 Euro für Kleinprojekte bereit. Mit der Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung durch bürgerschaftliches Engagement unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
TERMINE & WICHTIGE FRISTEN – ÜBERSICHT
VORJAHR
ab Sommer | Absprache Projektidee |
15.10. – 12.12. | ANTRAGSFRIST FÖRDERANFRAGE |
PROJEKTJAHR
Januar | Projektauswahl durch Gremium |
Februar | Projektbeginn |
30.05. | NACHWEIS PROJEKTBEGINN |
20.09. | ABSCHLUSS PROJEKT – letztes Rechnungs- & Zahlungsdatum |
01.10. | DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS -letztes Eingangsdatum |
Dez./Jan. | Auszahlung Zuschuss |
Wie hoch ist die Förderung?
Die förderfähigen Kosten werden im Wege der Anteilsfinanzierung mit bis zu 80 % bezuschusst – (maximal jedoch mit 10.000 €).
Ist die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar (§15 UstG) gehört Sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist.
Zuschüsse Dritter sind möglich, solange alle erhaltenen Zuwendungen addiert, die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.
Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojektes dürfen 20.000 € (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Gut zu wissen
Mit der Umsetzung des Projekts darf erst nach der Förderzusage begonnen werden
(Ausnahmen – siehe Merkblatt).
Das Projekt muss bis zum 20.09. des jeweiligen Jahres vollständig durchgeführt und abgerechnet sein, d.h. auch alle Rechnungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt werden.
Antragsberechtigt sind:
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
(eingetragene Vereine, Kommunen, GmbH, Kirchengemeinde etc.) - natürliche Personen und Personengesellschaften
(Einzelunternehmen, Privatpersonen, GbR, OHG etc.)
Steuernummer:
Eine Steuernummer muss spätestens zum 01.10. des Projektjahres vorliegen.
Anderenfalls entfällt die Förderung. Nachmeldungen sind nicht möglich.
NICHT Antragsberechtigt sind:
Interessensgemeinschaften, lose Dorfgemeinschaften, etc., die nicht als eigenständige Rechtsperson organisiert sind. Bitte suchen Sie sich einen geeigneten Projektträger (z.B. eingetragener Verein, Firma, Gemeinde, Privatperson).
Was & Wo wird gefördert?
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
Dorfentwicklung & Infrastrukturmaßnahmen – ländlicher Charakter
- z.B. Gestaltung von dörflichen Plätzen
- Schaffung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Schaffung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
- Verbesserung der Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
Gefördert werden Projekte in den Gemeinden der VG Baunach, der VG Ebern und Untermerzbach.
In den Gemeinden Itzgrund, Kirchlauter und Maroldsweisach ist der Antrag über eine andere Allianz möglich.
Praxisbeispiele zum Regionalbudget finden Sie hier.
Antragsunterlagen & Informationen
FÖRDERANFRAGE – bis 15.12. (Vorjahr) inkl:
- Angebot zur Kostenermittlung (verpflichtend)
- NUR FÜR GEWERBETREIBENDE: (Kleinstunternehmen der Grundversorgung):
Bitte die De-minimis-Erklärung (Gewerbe) beilegen. –> De-minimis-Erklärung>> Download
DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS – bis 01.10. (Projektjahr) inkl:
- Rechnung & Zahlungsbeleg (Kontoauszug)
- Steuernummer, Foto, Kurzbeschreibung
MERKBLATT ZUR FÖRDERUNG EINES KLEINPROJEKTES
Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets StMELF >> Download
Was wird nicht gefördert?
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- der Landankauf
- Kauf von Tieren
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- einzelbetriebliche Beratung
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Hinweise:
Der Förderung liegt das „Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung“ des StMELF in seiner aktuellen Version zu Grunde. Alle aufgeführten Informationen sind nur Auszüge welche bestimmte Sachverhalte verkürzt oder in Auszügen darstellen und dienen lediglich der besseren Übersicht.
Sollte Ihr Kleinprojekt ausgewählt werden, liegt der Förderung zusätzlich der privatrechtliche Vertrag zu Grunde, welcher mit Ihnen nach der Auswahl geschlossen wird.

KONTAKT
Felix Henneberger
Umsetzungsbegleitung
ABLAUF
- Projektidee + Förderanfrage
Formulieren Sie Ihre Projektidee
- Kontakt zur Allianz
- Wer ist der Projektträger ?
- Angebot zur Kostenermittlung
- Erforderliche Genehmigungen einholen
- Vorfinanzierung sicherstellen
Abgabe der Förderanfrage
Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular
- Nur vollständige Anträge inkl. aller Anlagen (Angebot zur Kostenermittlung) können berücksichtigt werden
- Projektauswahl + Bewilligung
Tagung des Auswahlgremiums
- Bürgermeister und Personen aus der Zivilgesellschaft entscheiden über die besten Projekte
- Entscheidend sind die Punkte der 6 Auswahlkriterien
Bewilligung der Projekte
- privatrechtlicher Vertrag zur Förderung wird geschlossen
- KEIN Umsetzungsbeginn vor einer Förderzusage
- PROJEKTUMSETZUNG
Projektstart
- Vergabe der Aufträge nach Vertragsunterzeichnung
NACHWEIS PROJEKTBEGINN
- spätester Nachweis über Projektbeginn durch Kopie der Auftragsvergabe
- anderenfalls entfällt die Förderung
- Hinweisblatt zum Nachweis des Projektbeginns
Nachweis Projektbeginn >> Download
ABSCHLUSS PROJEKT
- Bezahlung und Überweisung aller Rechnungen bis zum Stichtag
- Fertigstellung des Projektes
DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS
- Einreichung des Durchführungsnachweises bis zum Stichtag mit allen Belegen (Rechnung , Zahlungsbeleg, Steuernummer, Foto etc)
- PRÜFUNG + AUSZAHLUNG
PRÜFUNG ALLER UNTERLAGEN
Die Auszahlung erfolgt gesammelt nach Prüfung durch eine übergeordnete Stelle im Dezember/ Januar.
- Mit Abschluss der Prüfung wird Ihnen der Zuschussbetrag mitgeteilt
Regionalbudget
Gute Beispiele und Jahresüberblick
Insgesamt konnten seit 2020 bereits über 100 Kleinprojekte mit über 500.000€ gefördert werden. Die Gesamtinvestitionssumme der Kleinprojektträger liegt bei über 750.000€, welche maßgeblich für eine eigenverantwortliche ländliche Entwicklung mit lokaler Wertschöpfung beigetragen haben.
Regionalbudget 2024 – Die Projekte
Insgesamt konnten im Jahr 2024 von 36 Anträgen 25 Projekte bezuschusst werden.

2024-03
Mobile Boulderwände
TV-Ebern
Die Boulderabteilung des TV-Ebern hat in Zusammenarbeit mit einem lokalen Handwerksbetrieb 6 mobile Boulderelemente – jeweils 3mx1,5m – mit Griffen ausgestattet. Dazu wurden Fallschutzmatten angeschafft. Die Boulderwände können mobil bei Veranstaltungen und zum Training eingesetzt werden.

2024-04
Beleuchtungskonzept für Museumsräume im Heimatmuseum Ebern
Heimatmuseum Ebern
Im Heimatmuseum Ebern wurden zwei Räume mit einem energiesparenden modularen Beleuchtungskonzept ausgestattet. Dieses ist auch bei zukünftigen Umbauarbeiten weiterverwendbar. Zusätzlich wurden weitere Förderungen zur Finanzierung herangezogen.

2024-06
Weißfichtensee: Spielplatz mit Seilbahn, Schaukel & Bachlauf
Naturpark Haßberge
An der Freizeitanlage Weißfichtensee in Ebern wurde durch den Naturpark eine neue Seilbahn, eine Schaukel und ein neuer Wasserlauf angelegt. Der Weißfichtensee dient als Naherholungsziel für die ganze Region und lädt mit einer Grillstelle, Liegewiese und Schutzhütten Jung und Alt zum Verweilen ein.

2024-08
Multifunktionszelt für Kinder- und Jugendzeltlager
Pfarrkirchenstiftung St. Laurentius Ebern
Die Pfarrkirchenstiftung St. Laurentius Ebern hat ein Multifunktionszelt angeschafft. Dieses kann für die überkonfessionellen Zeltlager für Kinder- und Jugendliche aus der ganzen Region genutzt werden. Außerdem steht es für weitere Zwecke, wie den Katastrophenfall, zur Verfügung. Hier wird es durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr betreut und aufgebaut.

2024-09
Kühlschränke für die Dorfgemeinschaft Jesserndorf
Dorfgemeinschaft Jesserndorf e.V.
Anschaffung von 3 Kühlschränken durch den Dachverein zur kostenfreien Nutzung für die Ortsvereine und andere. Die Kühlschränke werden zentral in der Dorfgemeinschaftshalle ausgegeben und stehen für eine Vielzahl von Veranstaltungen und Festen wie dem Pfarrfest, dem Imkerfest, Brunnenfest, Mostfest, Weihnachtsmarkt, Sonnwendfeuer und anderen zur Verfügung.

2024-10
Akustikteppich, Bühne St. Laurentius Kirche Ebern
Musikschule Ebern e.V.
Durch die Musikschule Ebern wurde ein Akustikteppich für die Bühne in der St. Laurentius Kirche in Ebern angeschafft. Dieser kann für Musikaufführungen während der Musiktage Ebern durch das Rückert-Ensemble oder andere Veranstaltungen wie Aufführungen der Musikschule genutzt werden.

2024-13
Kühlanhänger für Vereine
Fleisch- & Wurstfreunde Ebern-Heubach
Durch die Fleisch- und Wurstfreunde wurde ein Kühlanhänger angeschafft. Dieser kann für Feste und Veranstaltungen durch andere Vereine ausgeliehen werden. Die Wartung und Organisation wird durch die Fleisch- und Wurstfreunde übernommen.

2024-14
Obstmuser Apfelfest
BUND Naturschutz
Anschaffung eines Obstmusers durch den BUND Naturschutz für verschiedene Feste und Veranstaltungen, wie das Eberner Apfelfest mit Ausschank von frisch gepresstem Apfelsaft.

2024-27
Außengrill Grillplatz Baunach
Stadt Baunach
Anschaffung eines Outdoor Grills für die öffentliche Nutzung durch Familien, Vereine und Feste an der Baunacher Grillstelle. Wartungsarm und witterungsbeständige Ausführung.

2024-28
Ver-& Entsorgungsanlage Wohnmobilstellplatz Baunach
Statd Baunach
Der Wohnmobilstellplatz in Baunach wird noch attraktiver und bietet mit einer neuen Ver- und Entsorgungsanlage noch mehr Komfort für Besucher der Stadt, des Naturparkes und der Region. Das Projekt wurde von der Stadt Baunach als Aufwertung des bestehenden Wohnmobilstellplatzes direkt zwischen Bahnhof und Altstadt umgesetzt.

2024-29
KAPLA Bausteine Stadtbüchrei Baunach
Stadt Baunach
Anschaffung von Kapla Holzbausteinen für die Stadtbücherei Baunach, welche MINT- Workshops für Kinder durchführt.

2024-30
Insektenhotel Dorgendorf
Stadt Baunach
Anschaffung und Aufbau eines Inesktenhotels im Umfeld der Obstwiese Dorgendorf mit Infotafel

2024-35
Überdachung Ortsteiltreff Laimbach-Feuerwehrhaus
Gemeinde Reckendorf
Da in den Ortsteilen Laimbach und Manndorf in der Gemeinde Reckendorf keine Gastwirtschaften und andere Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stehen, hat die Dorfgemeinschaft mit viel Eigenleistung durch Ehrenamtliche eine Überdachung am bestehenden Feuerwehrhaus errichtet. Diese ist frei zugänglich und kann bei Festen wie Kirchweih und Johannisfeuer genutzt werden und steht als Treffpunkt für die Bürgerschaft sowie als Rastplatz für Wanderer und Radfahrer zur Verfügung.

2024-36
Anschaffung einer Brauanlage
Bräustübla Reckendorf GbR
Das alte Bahnhofsgebäude in Reckendorf wird zu neuem Leben erweckt. Hier eröffnet das „Bräustübla“. Durch das Regionalbudget wurde die Brauanlage gefördert. Ein regelmäßiger Außer-Haus-Verkauf und Ausschank sowie Bierverkostungen im kleinen Gastraum stärken die regionale Versorgung und stärken die traditionelle Braukunst der Region.
Regionalbudget 2022 – Die Projekte
Insgesamt konnten im Jahr 2022 von 35 Anträgen 26 Projekte bezuschusst werden. Die ausgezahlten Mittel des Regionalbudgets beliefen sich dabei auf 99.995 €. Investiert wurden in den Gemeinden der Baunach-Allianz in Summe 168.119€.

22-01 Neugestaltung Spielplatz in Pfarrweisach Ortsteil Lohr. – Antragsteller: Gemeinde Pfarrweisach

22-02 Anschaffung von 3 überdachten Sitzgelegenheiten in der Flur von Rentweinsdorf Ortsteil Sendelbach. – Antragsteller: Feuerwehrverein Sendelbach-Gräfenholz e.V.

22-04 Obstkelterei Brauhaus Buch mit Obstpresse und Erhitzungsanlage in der Gemeinde Untermerzbach – Antragsteller: Gemeinde Untermerzbach

22-05 zentraler Sitzbereich am Dorfplatz / Feuerwehrhaus im Ortsteil Wüstenwelsberg der Gemeinde Untermerzbach – Antragsteller: Gemeinde Untermerzbach

22-07 Ausstattung der Frauengrundhalle Ebern mit mobiler Box, Mikrofonen und Leinwand – Antragsteller: Stadt Ebern

22-08 Neugestaltung Spielplatz Ebern im Ortsteil Eichelberg – Antragsteller: Feuerwehrverein Eichelberg e.V.

22-09 LED Solarleuchten mit Bewegungsmelder für Boulebahn und Skateplatz in Ebern – Antragsteller: Stadt Ebern

22-11 Neugestaltung des Gärraums im Brauhaus Brünn in Ebern -Antragsteller: Feuerwehrverein Brünn e.V.
Regionalbudget 2021 – Die Projekte
folgt
Regionalbudget 2020 – Die Projekte
folgt
Weitere Projektideen aus Unterfranken: