Regionalbudget
Regionalbudget 2023 – Die Antragsfrist ist abgelaufen.
Anträge für 2024 – können ab November 2023 eingereicht werden.
Inhalt
Terminübersicht
Ablauf – von der Projektidee bis zur Auszahlung
Was wird gefördert
Was wird nicht gefördert?
Wie hoch ist die Förderung
Anträge und Informationen
Regionalbudget – Beispiele und Jahresüberblick
100.000 € für Kleinprojekte
Jährlich stehen in den Mitgliedskommunen insgesamt 100.000 Euro für Kleinprojekte bereit. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
80% der Nettokosten können bezuschusst werden.
Anträge können natürliche und juristische Personen stellen. Zum Beispiel Vereine, Gemeinden, Firmen oder Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Dorfentwicklung
- z.B. Gestaltung von dörflichen Plätzen
- Schaffung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Schaffung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
Infrastrukturmaßnahmen – ländlicher Charakter
- Erschließung landwirtschaftlicher, wirtschaftlicher oder touristischer Entwicklungspotentiale
Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Verbesserung der Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistung
- Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung der Grundversorgung
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
Was wird nicht gefördert?
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- der Landankauf
- Kauf von Tieren
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- einzelbetriebliche Beratung
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Wie hoch ist die Förderung?
Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Spenden, Sponsoring etc.) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 €.
Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.
Die förderfähigen Gesamtkosten (netto) des Projektes dürfen 20.000 € nicht übersteigen. Andernfalls kann das Projekt nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.
Gut zu wissen
Mit der Umsetzung des Projekts darf erst nach der Förderzusage begonnen werden.
Das Projekt muss bis zum 20.09. des jeweiligen Jahres vollständig durchgeführt und abgerechnet sein, d.h. auch alle Rechnungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt worden sein.
Antragsberechtigt sind:
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- natürliche Personen und Personengesellschaften
Zum Beispiel: Vereine, Gemeinden, Firmen oder Privatpersonen.
Anträge und Informationen
INFORMATIONSBLATT
Alle Informationen zum Regionalbudget im Überblick.
- Informationsblatt zum Regionalbudget
Informationsblatt >> Download
FÖRDERANFRAGE – 01.11. – 15.12. (Vorjahr)
folgende Unterlagen sind vollständig einzureichen:
- Förderanfrage
Förderanfrage Formular >> Download - Angebot zur Kostenermittlung
- Nur für Gewerbetreibende:
Bitte die entsprechende De-minimis-Erklärung des Bereichs Agrar, Gewerbe, Fischerei beilegen. De-minimis-Erklärung>> Download
NACHWEIS PROJEKTBEGINN – bis 30.05. (Projektjahr)
Erbringen Sie den Nachweis des Projektbeginns, anderenfalls entfällt die Förderung:
- Hinweisblatt zum Nachweis des Projektbeginns
Nachweis Projektbeginn >> Download
DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS – bis 01.10. (Projektjahr)
Das Projekt ist bis 20.09. fertigzustellen (Einschließlich Bezahlung und Überweisung aller Rechnungen).
Einreichung des Durchführungsnachweises bis zum 01.10. mit allen Belegen (Rechnung , Zahlungsbeleg, Foto etc)
- Durchführungsnachweis
Durchführungsnachweis >> Download
Hinweise:
Der Förderung liegt das Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen
eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung des StMELF in seiner aktuellen Version zu Grunde. Alle auf dieser Seite aufgeführten Informationen sind nur Auszüge und dienen lediglich der besseren Übersicht. Sollte Ihr Kleinprojekt ausgewählt werden, liegt der Förderung zusätzlich der privatwirtschaftliche Vertrag zu Grunde, welcher mit Ihnen nach der Auswahl geschlossen wird. Alle auf dieser Seite aufgeführten Informationen sind nur Auszüge und dienen lediglich der besseren Übersicht.
TERMINE – ÜBERSICHT
VORJAHR
ab Oktober | Absprache Projektidee |
01.11. – 15.12. | Antragsfrist Förderanfrage |
PROJEKTJAHR
Januar | Projektauswahl |
Februar | Projektbeginn |
30.05. | Nachweis Projektbeginn |
20.09. | Abschluss Projekt |
01.10. | Abgabe Durchführungsnachweis |
Januar | Auszahlung Zuschuss |
KONTAKT
Felix Henneberger
Umsetzungsbegleitung Baunach-Allianz
ABLAUF
- Projektidee + Förderanfrage
Antragsfrist 15.12 (Vorjahr)
Formulieren Sie Ihre Projektidee
ab September (VORJAHR)
- Kontakt zur Allianz
- Wer ist der Projektträger ?
- Angebot zur Kostenermittlung
- Erforderliche Gemehmigungen einholen
- Vorfinanzierung sicherstellen
Abgabe der Förderanfrage
01.11. bis 15.12. (VORJAHR)
- Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular
- Nur vollständige Anträge inkl. aller Anlagen können berücksichtigt werden
- Projektauswahl + Bewilligung
Tagung des Auswahlgremiums
im Januar (Projektjahr)
- Bürgermeister und Personen aus der Zivilgesellschaft entscheiden über die besten Projekte
- Entscheidend sind die Punkte der 6 Auswahlkriterien
Bewilligung der Projekte
im Januar (Projektjahr)
- privatrechtlicher Vertrag zur Förderung wird geschlossen
- KEIN Umsetzungsbeginn vor einer Förderzusage
- PROJEKTUMSETZUNG
Projektstart
im Februar (Projektjahr)
- Vergabe der Aufträge nach Vertragsunterzeichnung
NACHWEIS PROJEKTBEGINN
bis 30.05. (Projektjahr)
- spätester Nachweis über Projektbeginn durch Kopie der Auftragsvergabe
ABSCHLUSS PROJEKT
BIS 20.09. (Projektjahr)
- Bezahlung und Überweisung aller Rechnungen bis zum Stichtag
- Fertigstellung des Projektes
DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS
BIS 01.10 (Projektjahr)
- Einreichung des Durchführungsnachweises bis zum Stichtag mit allen Belegen (Rechnung , Zahlungsbeleg, Foto etc)
- PRÜFUNG + AUSZAHLUNG
PRÜFUNG ALLER UNTERLAGEN
IM Oktober (Projektjahr)
AUSZAHLUNG DES ZUSCHUSSES
ENDE DEZEMBER / ANFANG DES FOLGEJAHRES
- Die Auszahlung erfolgt gesammelt nach Prüfung durch eine übergeordnete Stelle
- Mit Abschluss der Prüfung wird Ihnen der Zuschussbetrag mitgeteilt
Regionalbudget
Gute Beispiele und Jahresüberblick
Regionalbudget 2022 – Die Projekte
Insgesamt konnten im Jahr 2022 von 35 Anträgen 26 Projekte bezuschusst werden. Die ausgezahlten Mittel des Regionalbudgets beliefen sich dabei auf 99.995 €. Investiert wurden in den Gemeinden der Baunach-Allianz in Summe 168.119€.

22-01 Neugestaltung Spielplatz in Pfarrweisach Ortsteil Lohr. – Antragsteller: Gemeinde Pfarrweisach

22-02 Anschaffung von 3 überdachten Sitzgelegenheiten in der Flur von Rentweinsdorf Ortsteil Sendelbach. – Antragsteller: Feuerwehrverein Sendelbach-Gräfenholz e.V.

22-04 Obstkelterei Brauhaus Buch mit Obstpresse und Erhitzungsanlage in der Gemeinde Untermerzbach – Antragsteller: Gemeinde Untermerzbach

22-05 zentraler Sitzbereich am Dorfplatz / Feuerwehrhaus im Ortsteil Wüstenwelsberg der Gemeinde Untermerzbach – Antragsteller: Gemeinde Untermerzbach

22-07 Ausstattung der Frauengrundhalle Ebern mit mobiler Box, Mikrofonen und Leinwand – Antragsteller: Stadt Ebern

22-08 Neugestaltung Spielplatz Ebern im Ortsteil Eichelberg – Antragsteller: Feuerwehrverein Eichelberg e.V.

22-09 LED Solarleuchten mit Bewegungsmelder für Boulebahn und Skateplatz in Ebern – Antragsteller: Stadt Ebern

22-11 Neugestaltung des Gärraums im Brauhaus Brünn in Ebern -Antragsteller: Feuerwehrverein Brünn e.V.
Regionalbudget 2021 – Die Projekte
TEST
Regionalbudget 2020 – Die Projekte
folgt
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