Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Neue Fördersätze seit 2024:
30% und 35%
Eine gute Nahversorgung steigert die Lebensqualität der Menschen im Ländlichen Raum und trägt dazu bei, dass unsere Ortschaften lebendig und attraktiv bleiben.
Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert daher bestehende und neue Kleinstunternehmen in den Dörfern – auch in unserer Region.
Die ILE Baunach-Allianz hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Wer kann gefördert werden?
Unternehmen, die mit Gütern oder Dienstleistungen zur Deckung des täglichen oder des örtlich notwendigen Bedarfs beitragen (Bäcker, Metzger, Dorfläden, Gaststätten, Fachgeschäfte, Handwerksbetriebe, Dienstleister im Pflege- und Gesundheitswesen etc.).
Was wird gefördert?
Bauliche Investitionen und Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen oder Ausgaben für Wirtschaftlichkeitsgutachten.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorhaben, die zur Innenentwicklung des Ortes beitragen, können bis zu 45% der Kosten gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter und der Jahresumsatz liegt unter 2 Mio. €. Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 10.000 € und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens muss nachgewiesen sein. Mit dem Vorhaben darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden.
Eine Informationsbroschüre finden Sie unter:
Die Detailierten Förderbedingungen finden Sie im Merkblatt unter:
Ansprechpartner ist das Amt für Ländliche Entwicklung:
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7 a · 96047 Bamberg
Telefon 0951 837-0 · Fax 0951 837-199
poststelle@ale-ofr.bayern.de
www.landentwicklung.bayern.de
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40 · 97082 Würzburg
Telefon 0931 4101-0 · Fax 0931 4101-250
poststelle@ale-ufr.bayern.de
www.landentwicklung.bayern.de