Flur Natur
Was ist Flur Natur?
FlurNatur ist ein Programm zur Förderung von Struktur- und Landschaftselementen für artenreiche und klimafeste Landschaften. Durch die Umsetzung von Maßnahmen mit diesem Programm sollen die biologische Vielfalt im ländlichen Raum erhalten bleiben und Biotopverbundsysteme entwickelt werden. Zudem wird sich zum Ziel gesetzt den Wasserabfluss in der Flur zu bremsen, Erosion zu minimieren und Wasser dezentral zu speichern.
Welche Projekte sind förderfähig?
Förderfähig sind die Ausgaben für Bau- und Pflanzmaßnahmen sowie für Architekten- und Ingenieurleistungen.
- Die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen
- Die Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen
- Die Renaturierung von Gewässern
- Die Schaffung von Trockenlebensräumen
- Der Aufbau von Waldrändern
- Die Schaffung von begrünten Abflussmulden
- Die Anlage von Erdbecken und Feuchtflächen zum Wasserrückhalt
- Feuchtflächen zum Rückhalt von Erosionsmaterial
- Die Schaffung von Geländestufen und Ranken
Wer kann eine Förderung beantragen?
Gefördert werden können sowohl Gemeinden, Gemeindeverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts als auch natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Der Antragsteller ist Eigentümer der für die Umsetzung benötigten Flächen oder hat vom Eigentümer eine schriftliche Einverständniserklärung. Der langfristige Unterhalt der Maßnahme muss gesichert sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf zwischen 3.000 € und 50.000 € können gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt bei Umsetzung eines ILEKs bis zu 85 %. Die Maßnahmen müssen aus einem fachlich stimmigen Gesamtkonzept ableitbar sein.
Wie bewerbe ich mich?
Sollten Sie Interesse an dem Förderprogramm haben, wenden Sie sich zunächst an das ILE- Umsetzungsmanagement. Anschließend wird je nach Eignung des geplanten Vorhabens vor Antragstellung noch ein Austauschgespräch mit dem Amt für Ländliche Entwicklung dringend empfohlen. Weitere Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF): http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/223116/index.ph
Informationen können Sie aus der Informationsbroschüre entnehmen.
Ansprechpartner ist das Amt für Ländliche Entwicklung:
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7 a · 96047 Bamberg
Telefon 0951 837-0 · Fax 0951 837-199
poststelle@ale-ofr.bayern.de
www.landentwicklung.bayern.de
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40 · 97082 Würzburg
Telefon 0931 4101-0 · Fax 0931 4101-250
poststelle@ale-ufr.bayern.de
www.landentwicklung.bayern.de
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